Allgemeine Geschäftsbedingungen der Primus Transportgeräte AG
Kunden
Bei unseren Kunden gehen wir davon aus, dass es sich um erfahrene Kaufsleute handelt. Die aufgeführten Geschäftsbedingungen beschränken sich daher auf die für Sie und für uns wichtigsten Punkte.
Angebot
Unsere Angebote sind in allen Teilen unverbindlich. Angaben über Tragkräfte, Abmessungen und Gewichte sind, nur wenn schriftlich bestätigt, verbindlich. Mündliche Abreden und Vereinbarungen bedingen der schriftlichen Bestätigung.
Liefertermine
Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung bei verspäteter Lieferung. Teillieferungen werden in Absprache mit dem Kunden ausgeführt.
Preise
Unsere Preislisten sind unverbindlich und können jederzeit der Marktlage angepasst werden. Preise auf Auftragsbestätigungen sind verbindlich. In unseren Preisen sind Mehrwertsteuer sowie Transportkosten nicht eingerechnet und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.Selbstabholer haben grundsätzlich kein Recht auf zusätzlichen Rabatt.
Verpackung
Die Verpackung wird durch uns zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht zurückgenommen.
Lieferung
Aus transporttechnischen Gründen sind unsere Produkte teilweise für den Selbstbau vorgesehen. Es besteht kein Anspruch auf Montage vor Ort. Montagen der durch uns gelieferten Waren werden durch uns gegen Mehrpreis ausgeführt. Grundlage bei Regalanlagen bilden die Allgemeinen Richtlinien der IGFT (Interessengemeinschaft Förder- und Lagertechnik).
Transport
Bei verlassen unserer Räumlichkeiten geht das Risiko auf den Käufer über. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch hin abgeschlossen. Die Kosten dafür trägt in jedem Fall der Käufer.
Zahlung
Grundsätzlich wird in CHF verrechnet und das Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto. Andere Währungsarten und/oder Zahlungsziele bedürfen der Absprache und der schriftlichen Bestätigung. Bei Aufträgen ab Fr. 3’000.- berechnen wir eine Teilzahlung von 1/3 des Warenwertes, der Restbetrag wird 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Neukunden behalten wir uns vor, eine Vorauszahlung zu erbitten.
Spezialanfertigungen
Für kundenspezifische Einsätze produzieren wir Spezialanfertigungen nach vermassten Skizzen oder Zeichnungen unserer Kundschaft. Diese Ware muss zwingend durch den Auftraggeber gekauft und kann nicht zur Gutschrift retourniert werden.
Gewährleistung
Auf unsere Produkte leisten wir eine generelle Garantie von 6 Monaten. Längere Garantiezeiten sind bei einzelnen Produkten möglich. Die Garantie bezieht sich auf die Materialkosten, excl. Arbeit, Fahrt oder Transport. Schäden welche durch unsachgemässe Behandlung oder durch normalen Verschleiss entstanden sind bleiben von der Garantie ausgeschlossen. Wird ein Produkt während der Garantiezeit durch Dritte repariert oder zu reparieren versucht, entfallen alle Garantieansprüche.
Mängelrügen
Fehlerhafte Lieferungen sind innerhalb 8 Tagen zu beanstanden? nach dieser Frist gilt die Ware als für tadellos und vollständig akzeptiert.
Rückgabe / Umtausch
Generell ist es nach Absprache möglich, Ware zum Umtausch oder zur Gutschrift zu retournieren. Prinzipiell ist ein vorherige Rücksprache mit dem Verkauf notwendig. Eventuelle Reinigungsarbeiten werden zum jeweils geltenden Regiestunden ? Ansatz in Rechnung gestellt. Der Handlings – Aufwand wird mit 20 % des Warenwertes verrechnet. Die Rücksendungen gehen zu Lasten des Kunden. Die Gutschrift, resp. Rückzahlung wird in gleicher Währung erstellt, in der die Ware bezahlt wurde.
EDV – Daten
Um einen ordnungsgemässen, kaufmännischen Ablauf zu gewährleisten, werden die uns zugänglich gemachten personen- und firmenbezogenen Daten gespeichert und verwaltet.
Der Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Neuenhof, AG.
Es wird in jedem Fall das schweizerische Recht angewendet.
März 2012